Abstellhinweise
 

Abstellhinweise

  • Mobile Gasflaschen dürfen nicht im Fahrzeug verbleiben.
  • Chemietoiletten müssen zum Abstellen des Fahrzeugs geleert sein.
  • Gleiches gilt für Grauwasser und Frischwassertanks.
  • Eine Entleerung/Ablassen von Braun-/Grau- oder Frischwasser im oder am Gelände kann nicht vorgenommen werden, denn es sind keine tauglichen Anlagen dafür vorhanden.
  • Der Einsatz von Hubstützen ist nur mit Unterlegklötzen zur Gewichtsverteilung zulässig. Diese Unterlegklötze dürfen an der Kontaktfläche zum Boden nicht aus Metall sein.
  • Das Waschen der untergestellten Fahrzeuge und Anhänger ist auf dem Gelände nicht gestattet.
  • Offenes Feuer ist auf dem gesamten Gelände nicht zulässig. Dies schließt auch Feuerstellen und Grills aller Art ein.
  • Schäden, die während der Nutzung der Abstellfäche entstehen, sind nur durch die halterseitige Versicherung gedeckt.
  • Auf dem Abstellgelände gibt es keine Möglichkeiten für eine fachgerechte Entsorgung von Grauwasser, Braunwasser und Frischwasser genauso wenig zur Entsorgung von Müll. Die Entsorgung auf bzw. am Gelände ist deshalb untersagt. Dies gilt explizit auch für Gullies am Straßenrand.